• Jahrelange Erfahrung im Stick & Textildruck
  • Textildruck bis zu 15 Farben nach Pantone C
  • Made with in
  • Persönliche Kundenbetreuung

AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Brumley Tex – Inh. Uwe Brumley e.K.
Spatzenweg 62 – 48282 Emsdetten


§ 1 Allgemeines.


(1) Die folgenden Bedingungen gelten für den gesamten Geschäftsverkehr von Brumley Tex, wenn nicht im Einzelfall ausdrücklich und schriftlich Abweichendes vereinbart wird.


(2) Soweit einige der nachstehenden Bedingungen nach ihrem Wortlaut nur gegenüber Unternehmern oder Kaufleuten Anwendung finden sollen, gelten diese Bedingungen gegenüber juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtlichen Sondervermögen entsprechend.


(3) Sollte eine der nachstehenden Klauseln unwirksam sein oder werden, bleiben die übrigen Klauseln davon unberührt. Der Kunde verpflichtet sich, mit Brumley Tex eine vergleichbare rechtswirksame Vereinbarung zu treffen, die dem Vertragswillen entspricht.


§ 2 Angebote, Preise, Kataloge.


(1) Beschreibungen, Beschaffenheitsangaben, Preise usw. sind in allen Teilen freibleibend und unverbindlich; dies gilt insbesondere für Kataloge und Internet-Seiten.


(2) Eine auf Angebote und Preise bezogene Bestellung ist ein bindendes Angebot, das Brumley Tex innerhalb von vier Wochen nach Zugang annehmen kann.


(3) Sämtliche Preise gelten ab Werk Emsdetten zzgl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer, Verpackung und ggf. Versand. (sofern nicht ausdrücklich etwas anderes schriftlich vereinbart wird)


(4) Brumley Tex behält sich vor, ganz oder teilweise per Nachnahme oder gegen Vorkasse zu leisten.


(5) Bei Verträgen mit einer Lieferzeit von mehr als vier Monaten ist Brumley Tex berechtigt, den Preis angemessen zu erhöhen; dies gilt insbesondere, soweit Brumley Tex selbst entsprechende Kostensteigerungen entstanden sind.


§ 3 Vorlagen.


(1) Der Kunde verpflichtet sich im Sinne einer Hauptleistungspflicht, erforderliche Vorlagen, Muster, Bestätigungen, Freigaben (im folgenden: „Mitwirkungen“) gemäß den Vorgaben von Brumley Tex pünktlich zu erbringen.


(2) Brumley Tex kann bei nicht oder nicht wie geschuldet erbrachter Mitwirkung des Kunden nach den § 320 ff. BGB die eigene Leistung zurückbehalten, vom Vertrag zurücktreten und/oder Schadensersatz fordern.


(3) Der Kunde räumt Brumley Tex die Berechtigung zur Nutzung etwaiger Urheber-, Marken- und sonstiger Rechte im Rahmen des Vertragszwecks ein. Der Kunde garantiert Brumley Tex,
im Hinblick auf die Mitwirkungen über sämtliche erforderlichen Rechte zu verfügen, und stellt Brumley Tex insoweit von Ansprüchen Dritter einschließlich der Kosten der Rechtsverfolgung frei. Absatz 2 gilt entsprechend.


§ 4 Lieferung.


Brumley Tex versendet unversichert auf Rechnung und Gefahr des Kunden, wählt die Versandart, auch Teillieferungen, nach eigenem billigen Ermessen und übernimmt insoweit keine Haftung. Brumley Tex übernimmt auch keine Haftung für verbindliche Lieferzeiten; insoweit steht Brumley Tex auch nur ein, soweit der Kunde Mitwirkungen (§ 3 Abs. 1) rechtzeitig erbracht hat.


§ 5 Zahlung.


(1) Zahlungen sind binnen 10 Tagen nach Rechnungsstellung in Euro ohne Abzug ausschließlich per Überweisung oder im Lastschriftverfahren zu leisten. § 2 Abs. 4 bleibt unberührt.


(2) Eventuelle Kosten der Überweisung oder der Lastschrift werden dem Kunden weiterbelastet. Dies gilt insbesondere, wenn ein Lastschrifteinzug fehlschlägt.


(3) Der Kunde kann mit Gegenforderungen nur aufrechnen, wenn diese unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind.


§ 6 Eigentumsvorbehalt.


(1) Gelieferte Waren bleiben bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum von Brumley Tex. Der Kunde erteilt Brumley Tex jederzeit Auskunft über den Verbleib der Vorbehaltsware.


(2) Ist der Kunde Unternehmer, so gilt Absatz 1 auch wegen künftiger Forderungen aus der Geschäftsverbindung (Kontokorrentvorbehalt). Außerdem ist der Kunde zur Weiterveräußerung der Vorbehaltsware im normalen Geschäftsverkehr – nicht jedoch zur Verpfändung, Sicherungsübereignung oder Sicherungszession – berechtigt. Dabei tritt er alle Forderungen, die ihm wegen der Weiterveräußerungen gegen Dritte entstehen, im voraus an Brumley Tex ab. Auf Verlangen von Brumley Tex macht der Kunde die zur Einziehung erforderlichen Angaben über die abgetretenen Forderungen, händigt Brumley Tex dazugehörige Unterlagen aus und teilt den Schuldnern die Abtretung mit. Solange der Kunde seinen Verpflichtungen gegenüber Brumley Tex nachkommt und nicht in Insolvenz gerät, bleibt er zur Einziehung der abgetretenen Forderungen befugt, und Brumley Tex wird diese nicht einziehen.


(3) Brumley Tex verpflichtet sich im Falle des Absatzes 2, auf Verlangen des Kunden, jedoch nach eigener Auswahl, die Sicherheiten insoweit freizugeben, als der realisierbare Wert der Sicherheiten die besicherten Forderungen um mehr als 10 % übersteigt.


§ 7 Gewährleistung.


(1) Brumley Tex und seine Erfüllungsgehilfen verwenden je nach Anforderung und nach eigenem Ermessen unterschiedliche Drucktechniken, bei denen technisch bedingt gewisse Abweichungen zur Druckvorlage auftreten können. Insbesondere können a) bei Verwendung des Transferdruck-Verfahrens Raster und b) bei Verwendung des Sublimationsdruck-Verfahrens Unschärfen entstehen.


(2) Soweit der Kunde seine Farbwünsche nach dem Pantone-Farbsystem angibt, können je nach Druckverfahren und Material technisch bedingt ebenfalls leichte Abweichungen von bis zu ± 1 Farbton (bei Färbung von Stoffen bis zu ± 2 Farbtönen) auftreten.


(3) Die in Absatz 1 und 2 bezeichneten Abweichungen sowie Mehr- oder Minderlieferungen bis zu zehn von Hundert stellen keine Mängel dar, die zur Gewährleistung berechtigen.


(4) Ist der Kunde nicht Verbraucher, verjähren a) Gewährleistungsansprüche im Falle des § 437 BGB in einem Jahr abAblieferung; b) Gewährleistungsansprüche im Falle des § 634 BGB in einem Jahr ab Abnahme; c) Schadensersatzansprüche spätestens in fünf Jahren ab ihrer Entstehung.


(5) § 377 HGB bleibt unberührt.


(6) Erweist sich eine Mängelrüge des Kunden als unberechtigt oder sonst wie nicht durchsetzbar, so ist dieser verpflichtet, Brumley Tex die deswegen nachweislich entstandenen Aufwendungen zu ersetzen.


§ 8 Haftungsbeschränkung.


Brumley Tex haftet nach den gesetzlichen Vorschriften für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers, der Gesundheit oder vertragswesentlicher Pflichten sowie für Schäden, die auf grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz von Brumley Tex, seiner gesetzlichen Vertreter oder seiner Erfüllungsgehilfen beruhen. Darüber hinaus ist jede Schadensersatzhaftung ausgeschlossen. Gegenüber Unternehmern ist die Haftung allgemein auf vertragstypische, vorhersehbare Schäden beschränkt.


§ 9 Vorbehalt von Rechten.


(1) Brumley Tex behält sich an sämtlichen künstlerischen Arbeiten sowie den endgültig verwendeten Designs von Abbildungen, Zeichnungen, Artikeln und sonstigen Unterlagen Eigentums- und Urheberrechte vor. Sie dürfen von Dritten nur mit ausdrücklicher schriftlicher Zustimmung des Verkäufers verwendet werden.


(2) Brumley Tex ist berechtigt, im Kundenauftrag erstellte Artikel und den Namen des Kunden zu Werbezwecken, als Referenz oder als Muster zu verwenden und abzubilden sowie den Namen von Brumley Tex an geeigneter Stelle anzubringen.


§ 10 Erfüllungsort, Gerichtsstand, Rechtswahl.


Emsdetten wird als Erfüllungsort und gegenüber Kaufleuten auch als Gerichtsstand vereinbart. Es gilt deutsches Recht; die Anwendung des UN-Kaufrechts ist ausgeschlossen.


§ 11 Rücknahmen

(1) Die Rücksendung neuwertiger, unveredelter Ware wird unter anderem dann akzeptiert, wenn die Lieferung nicht länger als 20 Tage zurückliegt. Werkseitig einzelverpackte Hemden und Blusen können nach dem Auspacken nicht zurückgenommen werden. Veredelte Ware wird grundsätzlich nicht zurückgenommen, es sei denn, die Ware weist einen versteckten Mangel auf, welcher vor der Veredelung nicht feststellbar war.

(2) Der Rücksendung muss der Lieferschein beigefügt sein. Bei gemeinsamer Rücksendung von Ware aus mehreren Lieferungen ist die Ware innerhalb der Sendung so zu unterteilen, dass eine klare Zuordnung zur jeweiligen ursprünglichen Lieferung möglich ist.

(3) Ist der Grund der Rücksendung ein Lieferantenfehler, holen wir die Ware auch bei Ihnen ab. Die Abholung kann telefonisch, per Fax oder e-mail angemeldet werden. Möglich ist auch die Rücksendung der Ware durch Sie. Die Kosten für die Rücksendung werden von uns aber nur übernommen, wenn sie die Kosten der Abholung nicht überschreiten. (Nachnahmen werden grundsätzlich nicht akzeptiert) Nach der Bearbeitung der Retoure erhalten Sie eine Gutschrift.

(4) Liegt kein Lieferantenfehler vor, senden Sie uns die Ware bitte mit dem dazugehörigen Lieferschein zurück. In diesem Fall erhalten Sie nach Bearbeitung der Retoure eine Gutschrift über den Warenwert abzüglich 25% Handlingskosten, mindestens aber abzüglich EUR 5,- netto je ursrünglicher Lieferung. Versandkosten werden in diesem Fall nicht gutgeschrieben. Sofern wir in abgesprochenen Ausnahmefällen abweichend von der Regelung in Absatz 1 auch ausgepackte Hemden und Blusen zurücknehmen, betragen die Handlingskosten für diese Artikel 50%.


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